Kompetenz-Kompetenz
Die Kompetenz-Kompetenz auch Kompetenzkompetenz ist die Befugnis, Befugnisse im zugespitzten Fall: die eigenen Befugnisse festzulegen. Diese Befugnis liegt zunächst einmal beim Verfassungsgeber, im Rahmen der Verfassung aber auch für jeweils spezifische Bereiche bei verschiedenen öffentlichen und privaten Stellen. Es liegt die gesamtstaatliche Kompetenz-Kompetenz beim Bund, da die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Länder und Gemeinden im Bundes-Verfassungsgesetz …