Mittel der Willensentscheidung im demokratischen Verfassungssystem. Ermittlung der Stellungnahme der Gesamtheit von Personen (z.B. Volk, Parlament, Regierung, Gemeindevertretungen, Kollegialgerichte, Mitgliederversammlungen von Parteien und Vereinen). Es entscheidet jeweils die erforderliche Mehrheit. A. kann offen (auch namentlich) oder geheim sein.
Eine Sonderform der Abstimmung ist die Wahl.
In Ausschüssen des Nationalrates und des Bundesrates
Durch Heben der Hand
Im Plenum des Nationalrates
Durch Erheben von den Sitzen.
Im Plenum des Bundesrates
In der parlamentarischen Praxis des Bundesrates: durch Heben der Hand (ebenfalls möglich: durch Erheben von den Sitzen).
Namentliche Abstimmung im Nationalrat
Durch Verwendung von Ja- bzw. Nein-Stimmzetteln bzw. durch mündliche Stimmabgabe mit „Ja“ oder „Nein“ bei Namensaufruf. Eine namentliche Abstimmung im Plenum des Nationalrates hat stattzufinden, wenn 20 Abgeordnete es schriftlich verlangen. In den Ausschüssen des Nationalrates hat eine namentliche Abstimmung stattzufinden, wenn ein Fünftel der vom Nationalrat festgesetzten Zahl der Ausschussmitglieder es verlangt.
Namentliche Abstimmung im Bundesrat
Durch mündliche Stimmabgabe mit „Ja“ oder „Nein“ nach Namensaufruf. Eine namentliche Abstimmung im Plenum des Bundesrates hat stattzufinden, wenn es von 5 Mitgliedern des Bundesrates verlangt wird, sofern nicht bereits die Durchführung einer geheimen Abstimmung beschlossen wurde. In den Ausschüssen des Bundesrates findet eine namentliche Abstimmung auf Verlangen von mindestens einem Viertel der vom Bundesrat festgesetzten Zahl der Ausschussmitglieder statt.
Getrennte Abstimmung im Nationalrat
Abstimmung über einzelne Teile eines Gesetzentwurfs im Ausschuss oder in Zweiter Lesung im Plenum des Nationalrates. Ermöglicht differenziertes Abstimmungsverhalten der MandatarInnen. In Dritter Lesung nicht möglich.
Geheime Abstimmung im Nationalrat und im Bundesrat
Durch Verwendung von „Ja“- bzw. „Nein“-Stimmzetteln. Geheime Abstimmungen finden nur aufgrund eines entsprechenden Mehrheitsbeschlusses des Plenums statt – im Nationalrat: auf Antrag von 20 Abgeordneten; im Bundesrat: auf Antrag von 5 Mitgliedern des Bundesrates. Im Nationalrat hat eine geheime Abstimmung, wenn 5 Abgeordnete dies verlangen, in Wahlzellen zu erfolgen. In Ausschüssen finden keine geheimen Abstimmungen statt.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml