Von den parlamentarischen Klubs unabhängige Verwaltungseinheit, die die Parlamentsverwaltung besorgt und die Abgeordneten zum Nationalrat, die Mitglieder des Bundesrates sowie die in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments unterstützt. Die Parlamentsdirektion untersteht dem Präsidenten/der Präsidentin des Nationalrates. Sie ist in Art. 30 Abs. 3 B-VG verfassungsrechtlich verankert.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml