Wird einer ganzen Reihe von Straftätern gleichzeitig die Strafe erlassen, so nennt man das eine Amnestie. Wird dagegen nur einem einzelnen Täter seine Strafe ganz oder (bei uns üblich) zum Teil erlassen, so spricht man von einer Begnadigung. Das Recht zur Begnadigung steht im allgemeinen dem Staatsoberhaupt oder Regierungschef zu.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/begnadigung/begnadigung.htm 15.09.2014