Nationalrat
Gesetzentwurf eines Ausschusses des Nationalrates, der dem Nationalrat zur Annahme empfohlen wird (§ 27 Abs. 1 GOG-NR).
Bundesrat
ein Selbständiger Antrag eines Ausschusses auf Ausübung einer Gesetzesinitiative, der dem Bundesrat zur Annahme empfohlen wird und nach Beschlussfassung durch das Plenum des Bundesrates dem Nationalrat als Gesetzesvorschlag übermittelt wird (§ 23 GO-BR).
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml