Landesverfassung

Als Landesverfassungen werden in die Grundgesetze der Bundesland Bundesländer bezeichnet, die ihre innere Organisation, ihr Verhältnis untereinander und ihre Beziehung zum Bundesstaat regeln.

Stellung im Stufenbau der Rechtsordnung

Im Stufenbau der Rechtsordnung sind Bundes- und Landesrecht prinzipiell gleichrangig. Eine Ausnahme bildet hier nur das Verfassungsrecht. Laut Art. 99 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz B-VG dürfen die Landesverfassungen dem Bundesverfassungsrecht nicht widersprechen. Die Verfassungs- und Kompetenzgerichtsbarkeit liegt allein beim Verfassungsgerichtshof.

Inhalt

Die Landesverfassungen regeln prinzipiell jene Bereiche, in denen auch die einfache Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt. Zudem gibt es meist einen allgemeinen Teil, der den Umfang des Landesgebietes, die Landessprachen, die Symbole des Landes und Ähnliches regelt.

Literatur

  • Wilhelm Brauneder: ”Österreichische Verfassungsgeschichte.” Manz, Wien 2005, ISBN 3-214-14875-3.

Weblinks

  • http://www.ris.bka.gv.at/Land/ Landesrecht der Länder im Rechtsinformationssystem

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Landesverfassung %C3%96sterreich 04.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

stefan-humer-profilbild

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

Filter

Filter Search Results