Stellungnahme

Zueinem Ministerialentwurf

Im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren können verschiedene Interessengruppen ihre Position zu einem Ministerialentwurf in Form schriftlicher Anmerkungen dazu kundtun.

Im Ausschussbegutachtungsverfahren

Die Ausschüsse des Nationalrates haben die Möglichkeit, zu Gesetzentwürfen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens Stellungnahmen einzuholen § 40 GOG-NR.

Zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union

Der Hauptausschuss des Nationalrates in Angelegenheiten der Europäischen Union, der EU-Unterauschuss des Hauptausschusses und der EU-Ausschuss des Bundesrates können Regierungsmitgliedern in Form von Stellungnahmen eine bestimmte Verhandlungsposition und ein bestimmtes Abstimmungsverhalten auf EU-Ebene vorgeben § 29 Abs. 2 litera b GOG-NR §§ 13a und 13b GO-BR.

Abweichende persönliche Stellungnahme

jeder/jede stimmberechtigte TeilnehmerIn an Ausschussverhandlungen im Nationalrat kann zu einem Verhandlungsgegenstand in knapper Form eine vom Hauptbericht des Ausschusses abweichende persönliche Stellungnahme abgeben, um seinen/ihren Standpunkt klarzulegen § 42 Abs 5 GOG-NR.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

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