Höchstgerichte

Als Höchstgerichte werden in Österreich der Verfassungsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof bezeichnet. Sie stehen jeweils an der Spitze ihres Zuständigkeitsbereichs.

Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof sind die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Der Verfassungsgerichtshof wacht vor allem über die Einhaltung der Verfassung und der Grundrechte. Der Verwaltungsgerichtshof ist die oberste Instanz in Verwaltungsangelegenheiten und überprüft Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auf ihre Rechtmäßigkeit.

Der Oberste Gerichtshof ist das Höchstgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er entscheidet in Zivil und Strafsachen und ist damit die oberste Instanz in diesen Bereichen.

Die Entscheidungsformen unterscheiden sich nach Gerichtszweig. Beim Obersten Gerichtshof ergehen Entscheidungen vor allem als Urteile und Beschlüsse. Beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof ergehen Entscheidungen als Erkenntnisse oder Beschlüsse.

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 14. Auflage, MANZ, 2023
  • Öhlinger Theo, Eberhard Harald, Verfassungsrecht, 13. Auflage, facultas, 2023
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