Unterausschuss

Ein Ausschuss des Nationalrates kann zur umfassenden Vorbehandlung eines ihm zugewiesenen Gegenstandes einen Unterausschuss einsetzen. Dieser tagt in der Regel vertraulich § 35 GOG-NR.

Die Ausschüsse des Bundesrates haben nicht die Möglichkeit, Unterausschüsse einzusetzen.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

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paul-kessler

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