Das aktive Wahlrecht ist die Befugnis, einen anderen zu wählen, also die Befugnis, andere Personen in Parlamente und andere Vertretungskörperschaften zu wählen.
Abgrenzung
Das Gegenteil dazu ist das passive Wahlrecht, das heißt zur Befugnis, sich als Kandidat aufstellen zu lassen).
Siehe auch
Passives Wahlrecht
Wahl
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/aktives-wahlrecht/aktives-wahlrecht.htm