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Anstalt des öffentlichen Rechts

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute Institution, deren Aufgabe ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden ist. Ihre meist staatlichen oder kommunalen Aufgaben werden in ihrer Satzung festgelegt. Sie bündelt sachliche Mittel (Gebäude, Einrichtung, Fahrzeuge usw.) und Personal (Planstellen für Beamte und Arbeitnehmer) in einer Organisationseinheit. Überwiegend ist die Anstalt öffentlichen Rechts rechtlich selbständig, mithin eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Die Bundesanstalt öffentlichen Rechts ist eine Rechtsform des Bundes. Bundesanstalten öffentlichen Rechts haben umfangreiche gesetzliche Aufgaben zu erfüllen, und einige von ihnen können im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit auch privatrechtlich agieren.

Bundesanstalten sind zum Beispiel:

  • Statistik Austria
  • E-Control
  • Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die Bundesmuseen

Sonst werden Einrichtungen unter dem Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts subsumiert, der nicht streng definiert ist, sondern im Einzelfall anerkannt wird.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts#.C3.96sterreich 05.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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