Erstmalige Behandlung eines Gesetzentwurfs im Plenum des Nationalrates. Eine Erste Lesung über Gesetzesvorschläge von Abgeordneten wird nur durchgeführt, wenn dies im Antrag verlangt wird, bei anderen Gesetzesvorschlägen nur dann, wenn der Nationalrat dies beschließt (§ 69 Absätze 3 bis 7 GOG-NR).
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml