Mahnung durch den Vorsitz an einen Redner/eine Rednerin, zum eigentlichen Thema zurückzukehren § 101 GOG-NR § 69 GO-BR.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml
Mahnung durch den Vorsitz an einen Redner/eine Rednerin, zum eigentlichen Thema zurückzukehren § 101 GOG-NR § 69 GO-BR.
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml
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