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Rechtsstaatsprinzip

Mit Rechtsstaatsprinzip wird das grundlegende Staatsprinzip bezeichnet, das die Vertrauenswürdigkeit des Staates garantiert. Das Rechtsstaatsprinzip ist nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur eines der zentralen Prinzipien des deutschen Grundgesetzes.

Es ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  1. Gewaltenteilung
  2. Grundrechtsgewährleistung
  3. Normenhierarchie
  4. Bindung der Verwaltung an das Gesetz
  5. Rechtssicherheit
  6. Rechtsschutz durch unabhängige Justiz
  7. Gewaltmonopol des Staates

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/rechtsstaatsprinzip.php 24.10.2014

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