Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung


Art. 5 Abs. 2 EUV & Art. 13 EUV

  • Die Union darf nur innerhalb der Grenzen der ihr in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden Keine Kompetenz-Kompetenz.
  • Pflicht der Organe / MS zur loyalen Zusammenarbeit.
  • Sie dürfen sich, zur Erreichung ihrer Ziele, nur der ihnen zugewiesenen Handlungsformen bedienen.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

Sabrina Jevremovic (Social Media)
5,0
Rated 5 out of 5

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results