Der Bundesrat verfügt in der Regel über ein suspensives Veto, mit welchem er gegen Beschlüsse des Nationalrates protestieren kann. Der Nationalrat kann dagegen aber einen Beharrungsbeschluss fassen, womit der Einspruch des Bundesrates wirkungslos wird (§ 43 GO-BR, §§ 77 und 82 Abs. 2 Z3 GOG-NR).
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml