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- Verfassungsbestimmung
Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich versteht man die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes findet man im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung gesprochen wird.
Daneben gibt es auch noch zahlreiche andere Bundesverfassungsgesetze oder einzelne Gesetzesbestimmungen, die im jeweiligen Gesetz als “Verfassungsbestimmung” bezeichnet sind. Sie unterscheiden sich von einfachen Gesetzen durch das Zustandekommen. Bei der Abstimmung über Verfassungsgesetze oder auch Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen verlangt das Geschäftsordnungsgesetz die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (§ 82 Abs. 2 lit. 1 GOG-NR).
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml