Abgeordnete zum Nationalrat bzw. Mitglieder des Bundesrates, die für ihre Fraktion am ordnungsgemäßen Ablauf der parlamentarischen Verhandlungen mitwirken § 17 GOG-NR §§ 6 Abs. 3 und 12 GO-BR.
Zu den Aufgaben der OrdnerInnen zählt es auch, zu Beginn einer Plenarsitzung die RednerInnen ihres jeweiligen Klubs bzw. ihrer jeweiligen Fraktion dem/der am Präsidium diensthabenden Bediensteten der Parlamentsdirektion, der/die die Rednerliste führt, zu melden.
Im Nationalrat werden die OrdnerInnen, ebenso wie die drei PräsidentInnen und die SchriftführerInnen, in der konstituierenden Sitzung des Nationalrates für die gesamte Gesetzgebungsperiode gewählt. Laut Geschäftsordnungsgesetz sind „mindestens drei Ordner“ zu wählen § 5 Abs. 2 GOG-NR. In der parlamentarischen Praxis gibt es für jeden Klub einen Ordner bzw. eine Ordnerin.
Im Bundesrat werden die OrdnerInnen – wie die beiden VizepräsidentInnen und die SchriftführerInnen – anlässlich jedes Wechsels im Vorsitz neu gewählt. Es hat auf jede Fraktion mindestens ein/eine OrdnerIn zu entfallen § 6 Abs. 3 GO-BR.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml