Regelmäßiges Zusammentreffen aller Regierungsmitglieder und StaatssekretärInnen zur Beratung und Beschlussfassung über die Regierungsgeschäfte. StaatssekretärInnen haben da sie keine Regierungsmitglieder sind im Ministerrat kein Stimmrecht. Die Bundesregierung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist Art. 69 Abs. 3 B-VG. Die Beschlussfassung im Ministerrat erfordert Stimmeneinhelligkeit. Diese ist nicht in der Verfassung geregelt, noch gibt es eine Geschäftsordnung der Bundesregierung, die eine diesbezügliche Regelung enthielte, sie lässt sich aber historisch begründen.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml