Bei manchen Abstimmungen im Nationalrat und im Bundesrat ist die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wobei bei solchen Abstimmungen in der Regel mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates resp. des Bundesrates anwesend sein muss.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml