Tagung

Sitzungsperiode oder Session, während der der Nationalrat Plenar- und Ausschusssitzungen abhalten kann.

Außerordentliche
der/die BundespräsidentIn kann den Nationalrat auch zu außerordentlichen Tagungen einberufen und muss dies tun, wenn es die Bundesregierung, mindestens ein Drittel der Abgeordneten oder der Bundesrat verlangt § 46 Abs. 2 GOG-NR.

Ordentliche
die ordentliche Tagung des Nationalrates währt üblicherweise von Mitte September bis Mitte Juli Art. 28 Abs.1 B-VG.

Der Bundesrat hingegen kennt keine Tagungen; er tagt “in Permanenz”, kann also jederzeit Sitzungen abhalten.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

 

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