Auftragsverwaltung

Der Staat ist bei uns nicht als Einheit organisiert, sondern tritt dem Bürger auf verschiedenen Ebenen gegenüber: als Bund, als Land, als Gemeinde oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Jede dieser Ebenen hat eine eigene Verwaltung: Es gibt Bundes-, Landes- und Gemeindebehörden. Diese werden zum Teil auf Grund eigenen Rechts (im objektiven Sinne) in eigener Verantwortung tätig (Selbstverwaltung). Zum Teil werden ihnen aber auch von der jeweils höheren Ebene her Angelegenheiten zur Ausführung übertragen.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/auftragsverwaltung/auftragsverwaltung.htm

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