Mit Geschäftsordnung wird ein Regelwerk bezeichnet, das für ein Gremium Bundestag, Bundesregierung etc. das Verfahren festlegt, nach dem dieses seine Aufgaben zu erledigen hat.
Dabei wird die Geschäftsordnung entweder von dem Gremium selbst oder von einer höheren Stelle festgelegt z.B. bei Behörden durch die übergeordnete Behörde in Form einer Verwaltungsvorschrift.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsordnung.php 06.10.2014