Fremdenpolizei

Fremdenpolizei wird die Ausländerbehörde genannt.

Sie ist bei den Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen angesiedelt und regelt alle Angelegenheiten des Fremdenpolizeirechts. Davon zu unterscheiden sind die Angelegenheiten des Niederlassungsrechts. Niederlassungsbehörden sind die Bezirkshauptmannschaften und – in Städten mit eigenem Statut – die Magistrate.

In Wien sind die Aufgaben der Niederlassungsbehörde bei der Magistratsabteilung 35 (MA 35) angesiedelt; die Fremdenpolizeiangelegenheiten werden in Wien vom Fremdenpolizeilichen Büro der Landespolizeidirektion Wien besorgt.

Hauptunterschied Fremdenpolizeirecht – Niederlassungsrecht

Das österreichische Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) regelt das Verfahren der Fremdenpolizei über die Erteilung von Einreisetiteln, über die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde. Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt demgegenüber die verschiedenen Aufenthaltstitel und deren Erteilungsvoraussetzungen bei Aufenthalten von in der Regel mehr als sechs Monaten. Für kürzere Aufenthalte gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, europäisches Unionsrecht, das in der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) und in der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) kodifiziert ist.

Die Fremdenpolizei als Teil der Sicherheitsverwaltung arbeitet in verschiedenen Fragen eng mit anderen Behörden zusammen. Zum Teil sind andere Behörden verpflichtet, von bestimmten Vorkommnissen, an denen Fremde beteiligt sind, die Fremdenpolizei zu verständigen (z. B. im Falle von strafgerichtlichen Verurteilungen).

Literatur

  • Helgo Eberwein, Eva Pfleger: Fremdenrecht für Studium und Praxis. Grundrecht, Fremdenpolizeigesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz. Samt Fremdenrechtsnovelle 2011. LexisNexis, Wien 2011, ISBN 978-3-7007-5010-9.

Quellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdenpolizei, abgerufen am 03.12.2018

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

brandl-talos-logo
alexander-stuecklberger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter