Im österreichischen Recht bezeichnet die Briefwahl die Möglichkeit, seine Stimme bei Wahlen auf postalischem Weg abzugeben, ohne persönlich in einem Wahllokal erscheinen zu müssen. Diese Option ist in der Bundesverfassung und im Bundeswahlrecht geregelt, insbesondere im Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992) sowie im entsprechenden Landeswahlrecht für Landtags- und Gemeinderatswahlen.
Gemäß der Nationalrats-Wahlordnung (§ 60) können Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht in ihrem zuständigen Wahllokal erscheinen können, eine Wahlkarte beantragen. Mit dieser Wahlkarte ist es möglich, in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl zu wählen. Der Antrag auf eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Eine der wesentlichen Bedingungen ist, dass es hierfür einen triftigen Grund geben muss, wie zum Beispiel Abwesenheit aus dem Wohnort, Krankheit oder ein Aufenthalt im Ausland.
Um per Briefwahl abzustimmen, muss der Wähler die Zustellung der Wahlkarte rechtzeitig beantragen, damit sie noch vor dem Wahltag bei der zuständigen Wahlbehörde eintrifft. Die abgegebene Stimme wird durch die Verwendung der Wahlkarte rechtsgültig gemacht, indem der Wähler den Stimmzettel in das dafür vorgesehene Kuvert steckt und dieses gemeinsam mit der eidesstattlichen Erklärung, die dem Schutz der Wahlgeheimnisse dient, in die Wahlkarte gibt. Diese Wahlkarte muss dann entweder persönlich oder postalisch an die zuständige Stelle zurückgesandt werden.
Die Fristen für die Beantragung und Rücksendung der Wahlkarte sind strikt einzuhalten, um die Gültigkeit der Stimme zu gewährleisten. Der Rücklauf der Wahlkarten muss spätestens bis zum Schluss des Wahltages erfolgen. Die Briefwahl ermöglicht es auch, im Ausland lebenden Österreichern an den Wahlen teilzunehmen, wodurch eine höhere Wahlbeteiligung und die Berücksichtigung der Stimmen von im Ausland lebenden Staatsbürgern angestrebt wird.
Zusammengefasst bietet die Briefwahl im österreichischen Recht eine flexible Möglichkeit zur Stimmabgabe, die es Wählern erleichtert, ihr Wahlrecht auch unter besonderen Umständen auszuüben.