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Ausschuss

Parlamentarisches Gremium zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen wie Regierungsvorlagen, Berichten oder Anträgen im Nationalrat, bzw. im Bundesrat zur Vorberatung vor allem von Beschlüssen des Nationalrates.

ist der aus einer größeren Personenmehrheit zwecks Entscheidungsvereinfachung gewählte kleinere Kreis von Menschen. Im Verfassungsrecht gibt es zahlreiche Ausschüsse des Parlaments. Ihre Besetzung bzw. ihr Verfahren ist vor allem in den Geschäftsordnungen geregelt. Die Ausschüsse beraten grundsätzlich die Behandlung einer Angelegenheit im Plenum vor, können aber auch Entscheidungsbefugnis haben. Eine besondere Stellung hat der Untersuchungsausschuss.

Die fraktionelle Zusammensetzung eines Ausschusses spiegelt die Mehrheitsverhältnisse der Klubs bzw. Fraktionen des Plenums wider (D’Hondtsches Verfahren). Im Nationalrat kann die Zusammensetzung von Ausschüssen aber auch nach dem Shapley’schen Verfahren erfolgen; sie spiegelt dann nur die Mehrheitsbildungsverhältnisse wieder, d.h. die Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit einer Mehrheitsbildung durch die jeweiligen Klubs.

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml
http://www.rechtslexikon.net/d/ausschuss/ausschuss.htm

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