Präsident des Rechnungshofes

Der Rechnungshof Österreich ist ein unabhängiges Organ des Nationalrates. Ihm obliegt die Prüfung der Finanzgebarung – also der finanziell wirksamen Tätigkeit – des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden über 10.000 Einwohner. Auch Unternehmungen, Stiftungen, Fonds des öffentlichen Rechts und Körperschaften, an denen die öffentliche Hand mindestens zu 50 % beteiligt ist, sind verpflichtet, sich auf seine Aufforderung seiner Prüfung zu stellen.

Der Rechnungshof bestimmt Prüfungsgegenstände, -termine und -intensität selbst. Er kann aber vom Nationalrat oder von einem Landtag jederzeit mit Beschluss um eine bestimmte Prüfung gebeten werden.

Der Rechnungshof legt dem Parlament pro Jahr mehrere Rechnungshofberichte über die Ergebnisse seiner Prüfungen auf rechnerische und buchhalterische Richtigkeit, aber auch auf Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit vor. Die Berichte werden auf der Website des Rechnungshofes publiziert. Auch der Bundesrechnungsabschluss und der Einkommensbericht werden vom Rechnungshof erstellt. Bei Prüfungen auf Wunsch eines Landes ergeht der betreffende Rechnungshofbericht an das Land.

Neben dem (Bundes-)Rechnungshof haben die neun Bundesländer Österreichs in ihren Landesverfassungen auch je eine eigene Kontrollinstanz geschaffen, die in Wien Stadtrechnungshof (vormals Kontrollamt), in anderen Ländern Landesrechnungshof heißt.

Die Präsidentin bzw. der Präsident des Rechnungshofs ist nach den Statuten der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden automatisch deren Generalsekretärin bzw. Generalsekretär.

Dem Rechnungshof steht der Rechnungshofpräsident bzw. die -präsidentin vor. Er oder sie wird vom Nationalrat auf 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt. Er oder sie kann nicht wiedergewählt werden. Der Rechnungshofpräsident oder die Rechnungshofpräsidentin ist gegenüber dem Nationalrat politisch verantwortlich.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

News
Filter