Abwägungsgebot

Mit Abwägungsgebot wird die Pflicht von Behörden bezeichnet, bei drohender Rechtsgüterkollision die widerstreitenden Interessen zu gewichten und so eine grundrechtskonforme Lösung der Kollision zu finden.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/abwaegungsgebot.php 29.09.2014

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