Kompetenzverteilung
Verteilung der Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und Vollziehung zwischen dem Bund und den Ländern. Die Kompetenzen werden in Österreich grundsätzlich in den Art 10 bis 15 B-VG festgelegt. Danach ist der Bund für alle ihm dort zugewiesenen Materien zuständig. Alle anderen auch die nicht ausdrücklich angeführten Bereiche fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Christian M. Piska und Jutta Frohner, Fachwörterbuch Einführung in die Rechtswissenschaften, Facultas Verlags- und Buchhandels AG 2009