Entschließungsantrag

Fünf Abgeordnete bzw. drei Mitglieder des Bundesrates haben die Möglichkeit, Anträge einzubringen, die auf Fassung einer politischen Willenserklärung des Nationalrates resp. des Bundesrates gegenüber der Regierung abzielen. Entschließungsanträge können auch von Ausschüssen gestellt oder im Rahmen von Plenarberatungen im Nationalrat oder Bundesrat eingebracht werden (§§ 26, 27 Abs. 3 und 55 GOG-NR) (§§ 21, 23, 32 Abs. 2 lit e und 43 GO-BR).

Quellen

http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml

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