Verordnung

Eine Verordnung ist in Österreich eine allgemein verbindliche Rechtsnorm, die von einer Verwaltungsbehörde erlassen wird. Sie richtet sich nicht nur an eine einzelne Person, sondern an einen allgemein umschriebenen Personenkreis.

Verordnungen stehen im Rang unter dem Gesetz. Sie dürfen daher nur auf Grundlage eines Gesetzes und nur innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens erlassen werden.

Die wichtigste verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 18 Abs. 2 B-VG. Danach darf jede Verwaltungsbehörde innerhalb ihres Wirkungsbereichs Verordnungen nur auf Grund der Gesetze erlassen.

Was ist eine Verordnung?

Eine Verordnung ist ein Rechtsakt der Verwaltung. Sie enthält allgemeine Regeln, die für eine Vielzahl von Fällen oder Personen gelten.

Verordnungen können zum Beispiel festlegen, wie gesetzliche Vorgaben im Detail umzusetzen sind, welche technischen Anforderungen gelten oder welche Pflichten in bestimmten Situationen einzuhalten sind.

Typische Bereiche, in denen Verordnungen eine Rolle spielen, sind:

  • Gewerberecht,
  • Gesundheitsrecht,
  • Verkehrsrecht,
  • Umweltrecht,
  • Baurecht,
  • Schulrecht,
  • Sicherheitsrecht,
  • technische Vorschriften.

Gesetzliche Grundlage

Eine Verordnung darf nicht frei erfunden werden. Die Verwaltung braucht dafür eine gesetzliche Grundlage.

Das folgt aus dem Legalitätsprinzip. Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden und darf nur im Rahmen der Gesetze handeln.

Das Gesetz muss ausreichend bestimmen, was durch Verordnung geregelt werden darf. Die wesentlichen Entscheidungen müssen vom Gesetzgeber selbst getroffen werden. Die Verordnung darf diese gesetzlichen Vorgaben nur näher ausführen oder konkretisieren.

Wer kann Verordnungen erlassen?

Verordnungen können von verschiedenen Verwaltungsorganen erlassen werden, sofern sie dafür zuständig sind und eine gesetzliche Grundlage besteht.

Verordnungen können zum Beispiel erlassen werden von:

  • Bundesministerinnen und Bundesministern,
  • Landesregierungen,
  • Bezirkshauptmannschaften,
  • Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern,
  • Gemeinderäten,
  • anderen Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Welche Stelle zuständig ist, hängt vom jeweiligen Gesetz und vom betroffenen Rechtsbereich ab.

Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung

Ein Gesetz wird von einem Gesetzgebungsorgan beschlossen, etwa vom Nationalrat oder von einem Landtag.

Eine Verordnung wird dagegen von der Verwaltung erlassen. Sie steht unter dem Gesetz und darf dem Gesetz nicht widersprechen.

Einfach gesagt: Das Gesetz enthält die grundlegenden Regeln. Die Verordnung konkretisiert diese Regeln innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Unterschied zwischen Verordnung und Bescheid

Eine Verordnung ist allgemein. Sie richtet sich an einen allgemeinen Personenkreis oder an eine Vielzahl von Fällen.

Ein Bescheid ist dagegen eine individuelle behördliche Entscheidung. Er betrifft eine bestimmte Person oder einen bestimmten Einzelfall.

Beispiel: Eine Verordnung kann für ein bestimmtes Gebiet allgemeine Verkehrsregeln festlegen. Ein Bescheid kann dagegen einer bestimmten Person eine Bewilligung erteilen oder verweigern.

Unterschied zwischen Verordnung und Erlass

Von einer Verordnung ist auch der Erlass zu unterscheiden.

Ein Erlass ist in der Regel eine interne Weisung innerhalb der Verwaltung. Er richtet sich meist an nachgeordnete Behörden oder Verwaltungsorgane und entfaltet grundsätzlich keine allgemeine Außenwirkung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Eine Verordnung wirkt dagegen nach außen. Sie kann Rechte und Pflichten für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen oder sonstige Rechtsträger begründen.

Voraussetzungen einer rechtmäßigen Verordnung

Eine Verordnung ist nur dann rechtmäßig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig sind insbesondere:

  • Es muss eine gesetzliche Grundlage geben.
  • Die erlassende Behörde muss zuständig sein.
  • Die Verordnung muss innerhalb des gesetzlichen Rahmens bleiben.
  • Die Verordnung darf dem Gesetz nicht widersprechen.
  • Die Verordnung muss ordnungsgemäß kundgemacht werden.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Verordnung gesetzwidrig sein.

Kundmachung

Verordnungen müssen ordnungsgemäß kundgemacht werden. Das bedeutet, dass sie in der gesetzlich vorgesehenen Form veröffentlicht werden müssen.

Die Kundmachung ist wichtig, weil Betroffene erkennen können müssen, welche Regeln gelten. Eine Verordnung, die nicht richtig kundgemacht wurde, kann rechtswidrig sein.

Je nach Art der Verordnung erfolgt die Kundmachung etwa im Bundesgesetzblatt, im Landesgesetzblatt, durch Anschlag, im Internet oder in einer anderen gesetzlich vorgesehenen Form.

Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof

Ob eine Verordnung gesetzmäßig ist, kann in Österreich vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden.

Die zentrale Grundlage dafür ist Art. 139 B-VG. Der Verfassungsgerichtshof kann gesetzwidrige Verordnungen aufheben.

Eine Verordnung kann insbesondere dann aufgehoben werden, wenn:

  • keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht,
  • die falsche Behörde die Verordnung erlassen hat,
  • die Verordnung dem Gesetz widerspricht,
  • die Verordnung gesetzwidrig kundgemacht wurde.

Wie kann eine Verordnung bekämpft werden?

Eine Verordnung wird nicht wie ein normaler Bescheid mit Beschwerde bekämpft. Wer sich gegen eine Verordnung wendet, stellt ihre Gesetzmäßigkeit in Frage.

Ein Prüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof kann auf verschiedene Weise entstehen. Zum Beispiel kann ein Gericht einen Antrag stellen, wenn es eine Verordnung in einem Verfahren anwenden müsste und Bedenken gegen ihre Gesetzmäßigkeit hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine betroffene Person selbst einen Individualantrag stellen. Dafür muss sie darlegen, dass die Verordnung unmittelbar in ihre Rechte eingreift und ihr kein anderer zumutbarer Rechtsweg offensteht.

Gesetzändernde Notverordnungen

Eine besondere Ausnahme sind sogenannte gesetzändernde Notverordnungen des Bundespräsidenten nach Art. 18 Abs. 3 und 4 B-VG.

Diese sind nur unter sehr engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen möglich und spielen im normalen Verwaltungsalltag praktisch keine Rolle.

Für das allgemeine Verständnis ist daher entscheidend: Eine gewöhnliche Verordnung ist kein Ersatz für ein Gesetz. Sie ist ein abgeleiteter Rechtsakt der Verwaltung und braucht eine gesetzliche Grundlage.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Die Unterscheidung zwischen Gesetz, Verordnung, Bescheid und Erlass ist praktisch wichtig, weil davon der Rechtsschutz abhängt.

Gegen einen Bescheid gibt es in der Regel ein Verwaltungsverfahren mit Beschwerdemöglichkeiten. Bei einer Verordnung geht es dagegen um die Frage, ob eine allgemein geltende Regel überhaupt gesetzmäßig ist.

Auch für die Anwendung im Alltag ist die Einordnung wichtig. Eine Verordnung kann verbindliche Pflichten begründen, aber nur dann, wenn sie auf einem Gesetz beruht, von der zuständigen Stelle erlassen wurde und ordnungsgemäß kundgemacht ist.

Zusammenfassung

Eine Verordnung ist eine allgemeine Rechtsnorm der Verwaltung. Sie gilt für einen allgemein umschriebenen Personenkreis und steht im Rang unter dem Gesetz.

Verordnungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage, innerhalb des jeweiligen Wirkungsbereichs und im Rahmen der Gesetze erlassen werden. Sie müssen außerdem ordnungsgemäß kundgemacht werden.

Ob eine Verordnung gesetzmäßig ist, kann der Verfassungsgerichtshof prüfen. Eine gesetzwidrige Verordnung kann aufgehoben werden.

Wichtige Quellen

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