Gesetzesänderung

Gesetzesänderungen, mit der Ausnahme von Verfassungsänderungen, sind an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. Jeder Bundestag kann alle bestehenden Gesetze in seinem Kompetenzbereich siehe unter Gesetzgebungskompetenz ändern oder aufheben.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/gesetzesnovelle.php 06.10.2014

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paul-kessler

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