Nationalrat
Außerplanmäßige, zumeist auf Verlangen von 20 Abgeordneten einer Fraktion einberufene Plenarsitzung des Nationalrates. Sondersitzungen des Nationalrates sind innerhalb von acht Werktagen einzuberufen § 46 Abs. 6 GOG-NR.
Bundesrat
Außerplanmäßige, zumeist auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates einberufene Plenarsitzung des Bundesrates. Sondersitzungen des Bundesrates sind innerhalb von fünf Tagen einzuberufen § 40 GO-BR.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml