Gebietskörperschaft

Gebietskörperschaften sind

  • der Bund,
  • die Länder und
  • die Gemeinden (gemäß Art. 116 Abs. 1 B-VG)

Auf Bezirksebene bestehen keine eigenen Gebietskörperschaften. Zur Führung der Bezirksverwaltung sind die Städte mit eigenem Statut sowie die Bezirkshauptmannschaften berufen.

Der Oberste Gerichtshof hat Gebietskörperschaften folgendermaßen charakterisiert: “Gebietskörperschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die alle Personen erfassen, die in einer örtlichen Beziehung zu einem bestimmten Gebiet stehen. Zum Wesen einer Gebietskörperschaft gehört die Herrschaftsunterworfenheit sämtlicher Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten. Der Gebietskörperschaft kommt also in diesem Umfang behördliche Funktion zu. Dadurch unterscheidet sie sich von anderen Körperschaften öffentlichen Rechts, die nur bestimmte Angelegenheiten ihrer Mitglieder zu regeln haben. Derartigen Körperschaften öffentlichen Rechts sind nicht sämtliche Personen, die sich in ihrem Sprengel aufhalten, unterworfen, sondern nur ihre Mitglieder, zugehörig.”

Oberster Gerichtshof, Rechtssatz GZ 7Ob536/92 (7Ob537/92)

Im Sinne der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gehören zu den Gebietskörperschaften auch:

  • Gemeindeverbände
  • gewisse supranationale Organisationen mit gewisser Finanzhoheit, etwa die Europäische Union

Quellen & Einzelnachweise

  1. Michael Kern: Institutionen der österreichischen Ordnungs- und Fiskalpolitik, GRIN Verlag, 2005, ISBN 978-363838946-4, S. 14

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebietsk%C3%B6rperschaft_(%C3%96sterreich) 06.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

profilbild-manuel-mofidian

Videos

Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results