Willkür

Von Willkür spricht man wenn eine zu einer Ermessensentscheidung Entscheidung berufene Instanz z.B. eine Behörde, ein Gericht, ein Arbeitgeber, der Vorstand einer Gesellschaft etc. sich bei ihrer Entscheidung nicht von sachlichen Motiven hat leiten lassen.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/willkuer.php 31.10.2014

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