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Kollegialitätsprinzip

Das Kollegialitätsprinzip, beschreibt eine Art der Führung von Behörden und Regierungen. Hierbei besteht die Regierung bzw. die Behörde aus gleichberechtigten Mandatsträgern, welche die in geheimer Abstimmung gefassten Entschlüsse nach außen mit einer Stimme vertreten.

Abgrenzung

Vom Kollegialitätsprinzip zu unterscheiden ist das Konsensprinzip, bei dem die Entscheidungen auch intern nicht nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden, sondern versucht wird, einen von allen Beteiligten angenommenen Konsens zu finden.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Kollegialit%C3%A4tsprinzip 04.11.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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