Amtliches Dokument, das MandatarInnen als solche legitimiert und kraft dessen diese in ihre Funktion berufen werden.
Der Wahlschein wird einem/einer Abgeordneten nach seiner/ihrer Wahl oder nach seiner/ihrer Berufung als Ersatzperson von der Bundeswahlbehörde ausgestellt und ist in der Parlamentsdirektion zu hinterlegen. Damit erlangt der/die Abgeordnete Sitz und Stimme im Nationalrat für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode, solange seine/ihre Mitgliedschaft nicht aus einem der im Gesetz genannten Gründe erloschen ist.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml