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Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich

Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich ist ein Verfassungsgesetz, das die Nutzung von Kernkraft zur Energiegewinnung und den Bau entsprechender Anlagen verbietet.

Inhalt

Das Gesetz für ein atomfreies Österreich besagt in fünf Paragraphen Folgendes:

  • In Österreich dürfen keine Atomwaffen hergestellt, gelagert, getestet oder transportiert werden.
  • Kernkraftwerke dürfen nicht errichtet bzw. bereits errichtete nicht in Betrieb genommen werden.
  • Der Transport und die Lagerung von spaltbarem Material ist untersagt. Ausgenommen sind nur jene Materialien, die nur für die friedliche Nutzung außer zur Energiegewinnung dienen.
  • Es ist sicherzustellen, dass Schäden, die in Österreich auf Grund eines nuklearen Unfalles eintreten, angemessen ausgeglichen werden und dieser Schadenersatz möglichst auch gegenüber ausländischen Schädigern durchgesetzt werden kann. Diesem Erfordernis wird durch das Atomhaftungsgesetz 1999 Rechnung getragen.
  • Verantwortlich für die Durchsetzung ist die jeweilige Bundesregierung.

Rechtsquelle

Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich

Literatur

Dieter Pesendorfer: Paradigmenwechsel in der Umweltpolitik: von den Anfängen der Umwelt- zu einer Nachhaltigkeitspolitik : Modellfall Österreich?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, September 2007, ISBN 978-3531156491, Umweltpolitik in den 1980er Jahren, S. 103 ff.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgesetz_f%C3%BCr_ein_atomfreies_%C3%96sterreich 18.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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