Instrument, mit dem eine bestimmte Zahl von Mandataren und Mandatarinnen Einwirkungsrechte auf parlamentarische Vorgänge geltend machen kann. Ist ein Verlangen ausreichend unterstützt, so ist diesem ohne Abstimmung Rechnung zu tragen.
Dies unterscheidet ein Verlangen von einem Antrag. Dem im Antrag formulierten Begehren wird nur entsprochen, wenn der Antrag bei einer Abstimmung eine ausreichende Mehrheit findet.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml