Zusammenschluss von mindestens 5 Abgeordneten zum Nationalrat derselben wahlwerbenden Partei § 7 GOG-NR.
Erst durch die Bildung eines Klubs erhalten Abgeordnete die Möglichkeit der umfassenden Teilnahme am parlamentarischen Geschehen. Nur als Klub sind sie in der Präsidialkonferenz und in den Ausschüssen vertreten, und nur als Klub haben sie Anspruch auf Klubförderung.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml