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Rechtsordnung

Rechtsordnung auch Rechtssystem genannt bezeichnet die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates. Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht Rechtsetzung gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative Rechtspflege. Die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes steht in Wechselbeziehungen zu der Wirtschaftsordnung und insgesamt zu der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen.

Struktur

Die religiösen Bürgerkriege Europas führten in der frühen Neuzeit zu der Forderung nach einer friedensichernden Staatsgewalt, um das bellum omnium contra omnes zu beenden und durch den Staat ein verläßlich geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten Thomas Hobbes. Die die dazu notwendige Widerspruchsfreiheit des staatlichen Rechts wird zunächst durch die übergeordnete staatliche Verfügungsmacht über das Recht Jean Bodin die „Kompetenzenhoheit“ und des Weiteren durch einen „Stufenbau“ der Regelungsbefugnisse Kompetenzen gesichert.1 So begründen übergeordnete Kompetenzen die nachgeordneten Kompetenzen z. B. begründen Gesetze die Kompetenzen der Verordnungsgeber. Auch pflichtenbegründende Einzelakte, also Verwaltungs- und Rechtsprechungsakte und selbst private Rechtsgeschäfte Akte der Privatautonomie erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit durch eine in solcher Weise begründete rechtliche Ermächtigung. Die Rangordnung der Kompetenzen bestimmt die Rangordnung des Rechts, das auf Grund dieser Kompetenzen erlassen wird. Auf diese Weise bildet die Stufenordnung der Kompetenzen das Rückgrat der insgesamt widerspruchsfreien Struktur einer staatlichen Rechtsordnung.2

Daraus, wie die Kompetenzen in einem Staat verteilt sind, ergeben sich wichtige Eigenschaften eines Staates. Werden sie ausgewogen auf Organe der Gesetzgebung, der Regierung und Verwaltung und der Gerichtsbarkeit aufgeteilt, so entsteht ein ausbalanciertes System der Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle. Gewaltenteilung und gerichtliche Kontrollkompetenzen über Akte der Staatsgewalt sind wichtige Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit.

Literatur

  • Hermann Avenarius: ”Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung.” Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
  • Hermann Junghans: ”Überlegungen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und der Systematisierung des Rechts”, Zeitschrift für Rechtspolitik, September 1999

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung 04.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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