Die Landesregierung ist das oberste Verwaltungsorgan eines Bundeslandes. Sie besorgt die Vollziehung des Landes und wird vom jeweiligen Landtag gewählt.
Zusammensetzung
Die Landesregierung besteht aus der Landeshauptfrau oder dem Landeshauptmann, den Stellvertreterinnen oder Stellvertretern und den Landesräten. Wer ihr angehören kann und wie viele Mitglieder sie hat, richtet sich nach dem Bundes Verfassungsgesetz und nach der jeweiligen Landesverfassung.
Aufgaben
Die Landesregierung führt die obersten Verwaltungsgeschäfte des Landes. Sie ist in Angelegenheiten der Landesverwaltung die höchste Verwaltungsbehörde des Bundeslandes. Einzelne Mitglieder können mit bestimmten Geschäftsbereichen betraut werden, wenn das Landesrecht das vorsieht.
Besonderheit in Wien
In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung. Das ergibt sich daraus, dass Wien sowohl Gemeinde als auch Bundesland ist.
Amt der Landesregierung
Vom Kollegialorgan der Landesregierung zu unterscheiden ist das Amt der Landesregierung. Es ist der administrative Hilfsapparat der Landesregierung. Geleitet wird es vom Landesamtsdirektor.
Quellen
- RIS Art 101 Bundes Verfassungsgesetz
- RIS Art 103 Bundes Verfassungsgesetz
- RIS Art 106 Bundes Verfassungsgesetz
- oesterreich.gv.at Landesregierung
Fachbücher und Kommentare
- Mayer Heinz, Kucsko Stadlmayer Gabriele, Stöger Karl Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 14. Auflage, MANZ, 2023
- Öhlinger Theo, Eberhard Harald Verfassungsrecht, 13. Auflage, Facultas, 2023
- Rill Heinz Peter, Schäffer Heinz Hrsg Bundesverfassungsrecht Kommentar, Verlag Österreich, laufende Lieferung





