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Von einer Verfassungsänderung spricht man, wenn die Verfassung eines Staates, und damit dessen Grundprinzipien, geändert werden. Um Mißbrauch zu verhindern, sind Verfassungsänderungen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Eine Änderung der Bundes- oder Landesverfassungsgesetze bedarf gegenüber der üblichen Anwesenheits- und Abstimmungsquoren in den gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Landtage) erhöhter Quoren (Bund: Präsensquorum Hälfte, sonst ein Drittel; Konsensquorum 2 Drittel, sonst unbedingte Mehrheit); für gesamtändernde Verfassungsänderungen (Änderung der Grundprinzipien, Bundesverfassung) ist überdies eine Volksabstimmung obligatorisch.