Übergang ist das Fortschreiten oder Hinüberwechseln, insbesondere von einem bisher betroffenen Rechtssubjekt auf ein anderes Rechtssubjekt, der auf einer gewollten Übergabe oder Übernahme beruhen oder kraft Gesetzes eintreten kann.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/%C3%BCbergang/%C3%BCbergang.htm