Letztgültige Entscheidungsfindung des Plenums des Nationalrates. Zu einem Beschluss des Nationalrates ist prinzipiell die Anwesenheit von einem Drittel der Abgeordneten und die unbedingte (d. h. absolute) Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. In manchen Fällen – z. B. bei Abstimmungen über Verfassungsgesetze, Änderungen des Geschäftsordnungsgesetzes und Misstrauensanträgen oder bei Beharrungsbeschlüssen – verlangt das Geschäftsordnungsgesetz die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten; manche Beschlüsse, insbesondere Verfassungsgesetze, Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen und die Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates benötigen eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml