Inter partes und inter omnes beschreiben, für wen eine rechtliche Wirkung gilt. Der Unterschied ist einfach: inter partes bedeutet, dass eine Wirkung nur zwischen den beteiligten Parteien eintritt. Inter omnes bedeutet, dass die Wirkung allgemein gegenüber allen gilt. Im österreichischen Recht ist diese Unterscheidung vor allem im Zivilprozessrecht, im Verfassungsrecht und im Vertragsrecht wichtig.
Was bedeutet inter partes?
Inter partes heißt wörtlich: zwischen den Parteien. Gemeint ist, dass eine gerichtliche Entscheidung oder ein Rechtsverhältnis grundsätzlich nur jene Personen bindet, die daran beteiligt sind.
Das ist im Zivilprozess der Normalfall. Ein Urteil wirkt im Grundsatz nur zwischen Kläger und Beklagtem. Dritte, die am Verfahren nicht beteiligt waren, werden durch diese Entscheidung grundsätzlich nicht unmittelbar gebunden. Die materielle Rechtskraft ist im österreichischen Zivilverfahren daher regelmäßig eine Wirkung inter partes.
Das passt zum Aufbau des Zivilprozesses: Geklagt wird über ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen bestimmten Personen. Das Gericht entscheidet daher grundsätzlich nicht „für alle“, sondern nur für den entschiedenen Streitfall.
Inter partes bei Verträgen
Auch Verträge wirken grundsätzlich inter partes. Rechte und Pflichten entstehen also in erster Linie nur für die Vertragsparteien selbst. Das ist ein Grundgedanke des österreichischen Schuldrechts.
Wenn etwa zwei Personen einen Kaufvertrag schließen, dann bindet dieser Vertrag grundsätzlich nur diese beiden Personen. Außenstehende werden daraus weder automatisch berechtigt noch verpflichtet.
Davon gibt es aber Ausnahmen. Besonders wichtig ist der Vertrag zugunsten Dritter nach § 881 ABGB. Dabei vereinbaren zwei Personen, dass eine Leistung an einen Dritten erbracht werden soll. Je nach Ausgestaltung kann der Dritte daraus sogar ein eigenes Recht erwerben.
Davon zu unterscheiden ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Diese Figur ist nicht ausdrücklich im ABGB geregelt, spielt aber in Lehre und Rechtsprechung eine Rolle. Sie bedeutet nicht, dass der Dritte Vertragspartei wird. Er kann aber unter bestimmten Voraussetzungen in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen sein.
Was bedeutet inter omnes?
Inter omnes bedeutet, dass eine Rechtswirkung nicht auf die Parteien eines einzelnen Verfahrens beschränkt ist, sondern allgemein gilt. In der juristischen Sprache wird häufig auch der Ausdruck erga omnes verwendet. Beide Begriffe zielen darauf ab, dass eine Wirkung gegenüber jedermann eintritt.
Solche Wirkungen sind im österreichischen Recht deutlich seltener als bloße Wirkungen inter partes. Sie kommen vor allem dort vor, wo nicht nur ein individueller Streit entschieden wird, sondern die Geltung einer generellen Norm betroffen ist.
Beispiele aus dem österreichischen Verfassungsrecht
Besonders deutlich zeigt sich eine Wirkung inter omnes bei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, mit denen eine gesetzwidrige Verordnung oder ein verfassungswidriges Gesetz aufgehoben wird. In diesen Fällen geht es nicht bloß um den Streit einzelner Parteien, sondern um die Geltung einer generellen Norm.
Hebt der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung nach Art. 139 B-VG auf oder ein Gesetz nach Art. 140 B-VG, dann betrifft das grundsätzlich die Norm selbst. Die Wirkung beschränkt sich daher nicht auf die Verfahrensparteien. Gerade darin liegt der Unterschied zur typischen zivilgerichtlichen Entscheidung.
Für die Praxis heißt das: Während ein zivilgerichtliches Urteil meist nur den konkreten Streitfall erledigt, kann eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Rechtslage allgemein verändern, weil die aufgehobene Norm nicht mehr anzuwenden ist.
Warum ist der Unterschied wichtig?
Die Begriffe helfen dabei, die Reichweite einer Entscheidung oder eines Rechtsverhältnisses richtig zu verstehen.
- Inter partes: Die Wirkung bleibt auf die Beteiligten beschränkt.
- Inter omnes: Die Wirkung erfasst alle, nicht nur die Parteien eines Verfahrens.
Gerade für Laien ist das wichtig, weil aus einem Gerichtsurteil nicht automatisch folgt, dass dieselbe Wirkung auch gegenüber anderen Personen eintritt. Umgekehrt gibt es Entscheidungen, die über den Einzelfall hinausreichen, weil sie eine generelle Norm betreffen.
Abgrenzung in einem Satz
Inter partes bedeutet: rechtliche Wirkung nur zwischen den Beteiligten. Inter omnes bedeutet: rechtliche Wirkung gegenüber allen.
Im österreichischen Recht ist inter partes der Regelfall, vor allem bei Urteilen in Zivilverfahren und bei Verträgen. Inter omnes ist die Ausnahme und spielt vor allem dort eine Rolle, wo die Geltung einer generellen Norm oder eine allgemein wirkende Rechtsposition betroffen ist.
Quellen
- § 881 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), RIS.
- Art. 139 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
- Art. 140 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
- OGH 20.05.2009, 2 Ob 213/08z, RIS.
- Kodek/Oberhammer (Hrsg.), ZPO-ON. Kommentar zu JN und ZPO samt Einführungsgesetzen, MANZ Verlag, 2023.
- Laimer/Rabl (Hrsg.), Bürgerliches Recht Band I und II, Verlag Österreich, 2025.





