Beim Landesgericht als Schöffen- oder Geschworenengericht wirken Laien Schöffen und Geschworene an der Rechtsprechung mit.
Laienrichterinnen und -richter werden nach dem Zufallsprinzip unter bestimmten Kriterien Altersgrenze bestimmt, die Mitwirkung im Strafverfahren ist für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger verpflichtend.
Quellen
http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/static/index.php?id=700_1207 23.09.2014