Bundesgesetze, Staatsverträge und Verordnungen müssen im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, um verbindliche Geltung zu erlangen. Ebenso sind Beschlüsse der Bundesversammlung über eine Kriegserklärung vom Bundeskanzler bzw. von der Bundeskanzlerin amtlich kundzumachen.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml