Autonome Satzung

Rechtsnormen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die im Rang unter dem Staat stehen (z. B. Gemeinde, Handwerkskammer, auch selbständiger Anstalt) im Rahmen des ihnen staatlich verliehenen oder anerkannten Selbstverwaltungsrechts (Selbstverwaltung) erlassen werden. A.S. muss in geordnetem Verfahren erlassen, amtlich bekanntgemacht und durch staatliche Aufsichtsinstanzen genehmigt werden. Greift sie in Freiheits- oder Eigentumsrechte Dritter ein, bedarf sie einer gesetzlichen Ermächtigung.

Siehe auch

Verordnung

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/autonome-satzung/autonome-satzung.htm

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