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Der Organwalter ist die natürliche Person, die eine juristische Person vertritt und welche die abstrakt dem Organ zugewiesenen Aufgaben in Wirklichkeit besorgt. Das Handeln des Organwalters wird dem Organ zugerechnet; er handelt „als Organ“, z. B. als „Bezirkshauptmann“ für das Land.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Organwalter 04.11.2014
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