Sowohl Abgeordnete zum Nationalrat als auch Mitglieder des Bundesrates müssen bei ihrer ersten Sitzung “unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beachtung der Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten” geloben.
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml